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Digitale Personalakte Pflicht: Was ab 2027 wirklich gilt

Wird die digitale Personalakte 2027 Pflicht? Nein – aber ab 1. Januar 2027 gibt es keine Befreiung mehr von der elektronischen Führung der Entgeltunterlagen. Welche Unterlagen betroffen sind, welche Aufbewahrungsfristen gelten, was mit Papieroriginalen passiert und wie du die Personalakte sauber digital führst.

Illustration: Eine Personalakte verwandelt sich in eine digitale Akte auf einem Bildschirm, daneben ein Kalender mit dem Jahr 2027

„Ab 2027 ist die digitale Personalakte Pflicht“ – diesen Satz liest du gerade überall. In Newslettern, auf Messen, in Angeboten von Softwareanbietern. Er stimmt so aber nicht. Eine Pflicht, überhaupt eine Personalakte zu führen, gibt es für private Arbeitgeber nicht – weder auf Papier noch digital.

Was es tatsächlich gibt: Seit dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch führen. Wer das bisher nicht wollte, konnte sich davon befreien lassen. Genau diese Befreiung endet am 31. Dezember 2026. Ab 2027 muss also jeder Arbeitgeber einen Teil seiner Personalunterlagen digital vorhalten, und viele dieser Dokumente liegen heute in der Personalakte.

In diesem Ratgeber erfährst du, was das Gesetz wirklich verlangt, welche Unterlagen betroffen sind, wie lange du Personalunterlagen aufbewahren musst, was mit Papieroriginalen passiert und worauf du bei Datenschutz und Betriebsrat achten musst. Am Ende zeigen wir dir, wie du die Personalakte in sechs Schritten digital einführst.

Als DOCSHERO® führen wir seit mehr als 20 Jahren digitale Akten in Unternehmen jeder Größe und Branche ein – auch Personalakten mit Anbindung an DATEV.

Rechtsstand und Quellenprüfung: 3. November 2026. Keine Rechtsberatung.

Rainer Eholzer, Head of Sales & Marketing bei DOCSHERO®
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Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Pflicht zur Personalakte: Private Arbeitgeber müssen keine Personalakte führen – weder auf Papier noch digital. Pflicht ist die Personalakte nur im öffentlichen Dienst, etwa für Bundesbeamte.
  • Pflicht für Entgeltunterlagen: Seit dem 1. Januar 2022 müssen bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch geführt werden (§ 8 Abs. 2 BVV). Neu ist 2027 nur, dass die Befreiung davon wegfällt.
  • Betroffen sind rund 20 Dokumentarten, etwa Aufenthaltstitel, Nachweise zur Versicherungsfreiheit, Minijob-Erklärungen, der Nachweis nach dem Nachweisgesetz, die Elterneigenschaft und Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz.
  • Papieroriginale bleiben vorerst: Gescannte Originale musst du bis zum bestandskräftigen Abschluss der nächsten Betriebsprüfung aufbewahren.
  • Am einfachsten mit einer echten Akte: Wer ohnehin digitalisieren muss, führt am besten gleich die ganze digitale Personalakte – mit Rechten, Fristen und Anbindung an die Lohnabrechnung.

Rechtslage

Wird die digitale Personalakte ab 2027 Pflicht?

Kurz gesagt: Nein. Ab 2027 fällt nur eine Ausnahme weg, die es seit 2022 gab.

Eine gesetzliche Pflicht zur Personalakte gibt es für Unternehmen in der Privatwirtschaft nicht. Kein Gesetz schreibt vor, dass du für deine Mitarbeitenden eine Akte anlegen musst, und erst recht nicht, dass sie elektronisch sein muss. Fast jedes Unternehmen führt trotzdem eine, weil Arbeitsvertrag, Bescheinigungen und Nachweise ohnehin irgendwo abgelegt werden müssen.

Anders im öffentlichen Dienst: Für jede Beamtin und jeden Beamten des Bundes ist nach § 106 Bundesbeamtengesetz eine Personalakte zu führen. Sie darf teilweise oder vollständig elektronisch geführt werden, muss es aber nicht. Für Landesbeamte gelten eigene Landesgesetze.

Woher kommt dann das „Pflicht ab 2027“? Aus der Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Sie regelt, welche Entgeltunterlagen Arbeitgeber für die Sozialversicherung führen müssen. Seit dem 1. Januar 2022 verlangt § 8 Abs. 2 BVV, dass bestimmte dieser Unterlagen in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen genommen werden. Gleichzeitig erlaubt § 8 Abs. 3 BVV, sich bis zum 31. Dezember 2026 auf Antrag beim zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung davon befreien zu lassen.

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die elektronische Führung also ohne Ausnahme. Die Pflicht betrifft aber nur die Entgeltunterlagen – also einen Teil dessen, was in einer typischen Personalakte liegt. Wer diese Dokumente ohnehin digital vorhalten muss, hat allerdings einen guten Grund, die übrigen Unterlagen gleich mitzudigitalisieren.

Seit 2022

müssen bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch geführt werden. Am 31. Dezember 2026 endet nur die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen.

Grundlage: § 8 Abs. 2 und 3 Beitragsverfahrensverordnung (BVV)

Entgeltunterlagen

Welche Unterlagen müssen ab 2027 digital vorliegen?

Die Liste steht in § 8 Abs. 2 BVV. Diese Dokumente sind in der Praxis am häufigsten betroffen.

Illustration: Lohn- und Entgeltunterlagen werden digital erfasst und für die Betriebsprüfung bereitgestellt
UnterlageBetrifft§ 8 Abs. 2 BVV
Nachweise zu Staatsangehörigkeit und AufenthaltstitelBeschäftigte aus Nicht-EWR-StaatenNr. 1
Nachweise zur Versicherungsfreiheit oder Befreiung, z. B. ImmatrikulationsbescheinigungWerkstudierende u. a.Nr. 1
Unterlagen zu Eigenart und Dauer einer EntsendungEntsandte BeschäftigteNr. 1
Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für ArbeitBeschäftigte mit ZustimmungspflichtNr. 2
Daten der Meldungen zur Sozialversicherungalle BeschäftigtenNr. 3
Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit, Befreiungsantrag mit EingangstagMinijobberNr. 4, 4a, 4b
Kopie der Niederschrift nach dem Nachweisgesetzalle BeschäftigtenNr. 6
Erklärungen über weitere Beschäftigungen, Nachweis des KrankenversicherungsschutzesMinijobber, kurzfristig BeschäftigteNr. 7, 7a
Unterlagen zur Statusfeststellung bei der ClearingstelleAuftragnehmer, GesellschafterNr. 8
Nachweis der Elterneigenschaft und der Zahl der KinderPflegeversicherungNr. 11
Aufzeichnungen nach Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetzbetroffene Branchen und MinijobberNr. 13
Erklärung zur Pflegezeit, Bescheinigung zum PflegeunterstützungsgeldPflegende BeschäftigteNr. 14, 15
Daten zu A1-Bescheinigungen bei Tätigkeit im AuslandDienstreisen und EntsendungNr. 18

Auszug aus § 8 Abs. 2 BVV in der Fassung ab 1. Juli 2026. Die vollständige Liste umfasst 20 Nummern, zwei davon sind aufgehoben. Keine Rechtsberatung.

Die Liste zeigt: Es geht vor allem um Nachweise, die für die Beitragsberechnung wichtig sind. Prüft die Deutsche Rentenversicherung bei dir, will sie sehen, warum jemand versicherungsfrei war, warum ein Minijobber nicht in der Rentenversicherung ist oder warum ein Kinderlosenzuschlag fehlt. Diese Belege müssen elektronisch vorliegen.

Viele Daten entstehen ohnehin digital, etwa die Meldungen aus der Lohnabrechnung. Kritisch sind die Papierdokumente, die Mitarbeitende mitbringen: Immatrikulationsbescheinigungen, Geburtsurkunden der Kinder, Aufenthaltstitel oder unterschriebene Erklärungen von Minijobbern. Sie müssen nach § 9 Abs. 5 BVV in ein elektronisches Format umgewandelt werden.

Die elektronischen Entgeltunterlagen müssen während der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar sein. Ein Ordner mit Scans auf dem Netzlaufwerk reicht dafür in der Theorie, in der Praxis aber selten. Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung musst du die richtigen Dokumente zu jeder Person schnell finden, und zwar vollständig. Wer dafür ohnehin scannt, kann bei der Gelegenheit gleich alle Dokumente digitalisieren und den Altbestand sauber übernehmen.

Ein Punkt wird oft übersehen: Für die Betriebsprüfung selbst gibt es eine zweite Frist. Nach § 126 SGB IV konnten Arbeitgeber bis Ende 2026 auch darauf verzichten, die Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) digital zu übermitteln. Auch diese Ausnahme läuft am 31. Dezember 2026 aus.

Inhalt

Was muss alles in die digitale Personalakte?

In die Personalakte gehört alles, was das Arbeitsverhältnis betrifft – und nur das.

Vertrag und Nachweise

Arbeitsvertrag, Nachträge, Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen, Vereinbarungen zu Gehalt und Arbeitszeit.

Bewerbung und Einstellung

Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise, Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis.

Sozialversicherung und Steuer

Nachweise zur Versicherungsfreiheit, Minijob-Erklärungen, Elterneigenschaft, Statusfeststellung, Meldungen.

Entwicklung

Beurteilungen, Zielvereinbarungen, Weiterbildungen, Zertifikate und Beförderungen.

Abwesenheiten

Elternzeit, Pflegezeit, Sonderurlaub. Gesundheitsdaten nur, soweit nötig, und getrennt geschützt.

Austritt

Kündigung oder Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis, Arbeitsbescheinigung und Abschlusskorrespondenz.

Das Bundesarbeitsgericht beschreibt Personalakten als Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Mitarbeiters betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Private Notizen, Gerüchte oder Dokumente ohne Bezug zur Arbeit gehören nicht hinein.

Bei Gesundheitsdaten ist besondere Vorsicht geboten. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kommen heute meist elektronisch über die Krankenkasse, Diagnosen hat der Arbeitgeber nicht zu erfahren. Unterlagen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement sollten getrennt und mit besonders engen Rechten abgelegt werden. Der Personalakte Datenschutz setzt hier enge Grenzen: Gespeichert wird nur, was für das Arbeitsverhältnis erforderlich ist.

In einer digitalen Akte sortierst du Dokumente nicht mehr in Register, sondern über Dokumentarten. Jede Dokumentart bekommt eigene Rechte und eine eigene Aufbewahrungsfrist. So sieht die Führungskraft die Zielvereinbarung, aber nicht den Pfändungsbeschluss. Und die Lohnbuchhaltung findet die Elterneigenschaft, ohne die Beurteilungen zu sehen.

Fristen

Personalakte Aufbewahrungsfrist: Wie lange musst du was aufheben?

Für die Personalakte als Ganzes gibt es keine Frist. Entscheidend ist die einzelne Unterlage.

Illustration: Ein Zeitstrahl zeigt unterschiedliche Aufbewahrungsfristen für Dokumente in der Personalakte
UnterlageAufbewahrungsfristRechtsgrundlage
Entgeltunterlagen für die Sozialversicherungbis Ablauf des Kalenderjahres nach der letzten Betriebsprüfung§ 28f Abs. 1 SGB IV
Lohnkontobis Ende des 6. Kalenderjahres nach der letzten eingetragenen Lohnzahlung§ 41 Abs. 1 EStG
Lohn- und Gehaltsabrechnungen als Buchungsbeleg8 Jahre§ 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO
Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetzmindestens 2 Jahre§ 17 Abs. 1 MiLoG
Arbeitszeitnachweise über die werktägliche Arbeitszeit hinaus2 Jahre§ 16 Abs. 2 ArbZG
Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerberin der Praxis bis zu 6 MonateAGG-Fristen, DSGVO
Übrige Personalakte nach dem Austrittkeine gesetzliche Frist, meist 3 JahreRegelverjährung § 195 BGB
Personalakte von Bundesbeamten5 Jahre nach Abschluss§ 113 BBG

Die DRV prüft mindestens alle vier Jahre (§ 28p SGB IV). Gehört ein Dokument zu mehreren Kategorien, gilt die längste Frist. Danach müssen personenbezogene Daten gelöscht werden. Keine Rechtsberatung.

Die wichtigste Frist für die Entgeltunterlagen steht im Sozialgesetzbuch: Du musst sie bis zum Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren, das auf die letzte Betriebsprüfung folgt. Weil die Rentenversicherung mindestens alle vier Jahre prüft, kommen in der Praxis oft fünf Jahre und mehr zusammen. Wird ein Dokument gleichzeitig als Buchungsbeleg verwendet, greifen zusätzlich die steuerlichen Fristen. Für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Geschäftsbriefe gelten die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen von sechs, acht oder zehn Jahren.

Für den Rest der Akte gilt nach dem Austritt: aufbewahren, solange Ansprüche drohen, dann löschen. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Daran orientieren sich die meisten Unternehmen.

Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte? Eine feste Frist gibt es nicht, auch wenn oft zwei bis drei Jahre genannt werden. Nach dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19. Juli 2012, 2 AZR 782/11) können Mitarbeitende die Entfernung einer berechtigten Abmahnung erst verlangen, wenn sie ihre Warnfunktion verloren hat und der Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse mehr an der Dokumentation hat. Das ist eine Frage des Einzelfalls. Eine unberechtigte Abmahnung muss dagegen auf Verlangen entfernt werden.

Originale

Darfst du Papieroriginale nach dem Scannen vernichten?

Noch nicht sofort. Für die Entgeltunterlagen gibt es eine klare Regel.

§ 9 Abs. 5 BVV ist hier eindeutig: Die Originaldokumente sind bis zum bestandskräftigen Abschluss der Betriebsprüfung aufzubewahren, oder länger, wenn andere Vorschriften das verlangen. Wer im Januar 2027 alle Papierbelege scannt, darf sie also erst nach der nächsten abgeschlossenen Prüfung vernichten. Danach reicht die elektronische Fassung.

Einige Dokumente solltest du grundsätzlich im Original behalten. Kündigung und Aufhebungsvertrag brauchen die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Auch eine Befristung muss schriftlich vereinbart werden (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Digital geht das nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Von den drei elektronischen Signatur Arten ersetzt nur diese die Schriftform. Wer einen Arbeitsvertrag digital unterschreiben lassen will, muss deshalb wissen, ob er eine Befristung enthält.

Seit dem 1. Januar 2025 ist zumindest der Nachweis nach dem Nachweisgesetz einfacher: Die wesentlichen Arbeitsbedingungen dürfen in vielen Fällen in Textform elektronisch übermittelt werden. Das Dokument muss zugänglich sein, gespeichert und ausgedruckt werden können, und du musst mit der Übermittlung einen Empfangsnachweis anfordern. In Branchen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, etwa Bau, Gastronomie oder Gebäudereinigung, gilt diese Erleichterung nicht.

Für die gescannten Dokumente gilt: vollständig, lesbar, unveränderbar. Lege fest, wer scannt, wie die Qualität geprüft wird und wo die Dateien landen. Diese Regeln gehören in eine Verfahrensbeschreibung, ähnlich einer GoBD Verfahrensdokumentation für die Buchhaltung.

DOCSHERO® / Personalakte digital

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Datenschutz

Einsicht in die Personalakte: Wer darf was sehen?

Mitarbeitende dürfen ihre Akte jederzeit sehen. Alle anderen nur, was sie für ihre Aufgabe brauchen.

Illustration: Eine Mitarbeiterin sieht ihre eigene digitale Personalakte ein, geschützt durch Zugriffsrechte

Das Einsichtsrecht in die Personalakte steht in § 83 Betriebsverfassungsgesetz: Mitarbeitende dürfen ihre Akte einsehen, ohne dafür einen Grund zu nennen, und ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen. Eigene Erklärungen zum Inhalt sind auf Verlangen beizufügen. Zusätzlich gibt die DSGVO in Art. 15 ein Recht auf Auskunft und auf eine Kopie der gespeicherten Daten.

Innerhalb des Unternehmens gilt das Prinzip so viel wie nötig, so wenig wie möglich. HR sieht die ganze Akte, die Führungskraft nur, was sie für ihre Führungsaufgabe braucht, und die Lohnbuchhaltung die abrechnungsrelevanten Unterlagen. Auf Papier lässt sich das kaum umsetzen: Wer den Schrank aufschließt, sieht alles. Digital steuerst du Rechte pro Rolle und Dokumentart, und jeder Zugriff wird protokolliert.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist seit dem Urteil des EuGH vom 30. März 2023 (C-34/21) nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr die Generalklausel in § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG, sondern in der Regel direkt Art. 6 Abs. 1 DSGVO, bei Gesundheitsdaten zusätzlich Art. 9 DSGVO. Für die Praxis heißt das: Jede Verarbeitung braucht einen klaren Zweck, ein Berechtigungskonzept und ein Löschkonzept.

Liegen die Daten bei einem Dienstleister, brauchst du einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Bei einer Cloud-Lösung lohnt der Blick auf den Standort: Unsere HEROcloud läuft auf eigener Infrastruktur in deutschen und europäischen Rechenzentren.

Mitbestimmung

Muss der Betriebsrat der digitalen Personalakte zustimmen?

Ja, wenn es einen gibt. Und zwar bevor die Software live geht.

Software, die objektiv geeignet ist, das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitenden zu überwachen, ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Ob du das beabsichtigst, spielt keine Rolle. Eine digitale Personalakte mit Zugriffsprotokollen und Auswertungen fällt in aller Regel darunter.

Üblich ist eine Betriebsvereinbarung. Sie regelt, welche Daten in die Akte kommen, wer worauf zugreift, wie Zugriffe protokolliert und ausgewertet werden dürfen und wann gelöscht wird. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle.

Plane den Betriebsrat deshalb von Anfang an ein, nicht erst kurz vor dem Start. Wer im ersten Workshop schon das Rechtekonzept zeigen kann, spart sich später Schleifen. Ein ständiges Einsichtsrecht in alle Akten hat der Betriebsrat übrigens nicht. Ein Betriebsratsmitglied sieht eine Akte nur, wenn der Mitarbeitende es hinzuzieht. Sonst erhält der Betriebsrat im Einzelfall nur die Auskünfte, die er für eine konkrete Aufgabe braucht.

Abwägung

Vorteile und Nachteile der digitalen Personalakte

Die Pflicht betrifft nur einen Teil der Akte. Lohnt sich der Rest trotzdem?

  • Prüfungssicher: Entgeltunterlagen liegen vollständig und sofort lesbar vor, wenn die Rentenversicherung prüft.

  • Schneller gefunden: Volltextsuche statt Aktenschrank – auch aus dem Homeoffice oder an mehreren Standorten.

  • Klare Rechte: Jede Rolle sieht nur, was sie braucht. Jeder Zugriff ist protokolliert.

  • Fristen automatisch: Probezeit, Befristung, Aufbewahrung und Löschung laufen nicht mehr über Excel und Kalender.

  • Weniger Doppelerfassung: Stammdaten kommen aus der Lohnabrechnung, statt sie zweimal zu pflegen.

  • Weniger Platz: Kein Archivraum mehr für Ordner, die niemand mehr anfasst.

Es gibt auch Nachteile, und du solltest sie kennen, bevor du startest:

  • Einführungsaufwand: Dokumentarten, Rechte und Fristen müssen einmal sauber festgelegt werden. Der Altbestand muss gescannt oder bewusst auf Papier gelassen werden.
  • Kosten: Lizenzen, Einrichtung und Betrieb kosten Geld, auch wenn der Aufwand für Ablage und Suche sinkt.
  • Abhängigkeit vom Anbieter: Die Akte ist nur so verfügbar wie das System. Ein offenes Archivformat und ein Exportweg sind deshalb wichtig.
  • Schulung und Akzeptanz: HR, Führungskräfte und Mitarbeitende müssen neue Abläufe lernen.
  • Betriebsrat und Datenschutz: Betriebsvereinbarung, Berechtigungs- und Löschkonzept kosten Projektzeit.
  • Papier verschwindet nicht ganz: Originale bleiben bis zur nächsten Betriebsprüfung, Schriftformdokumente oft dauerhaft.

Die meisten dieser Punkte sind einmalig. Die Vorteile wirken dagegen jeden Tag, und die Pflicht für die Entgeltunterlagen musst du ab 2027 ohnehin erfüllen. Wer nur die Pflichtdokumente scannt, hat am Ende zwei Ablagen: eine digitale für die Prüfung und eine aus Papier für alles andere. Das ist meist teurer als eine einzige digitale Akte.

Umsetzung

Digitale Personalakte einführen: In 6 Schritten

Mit einem klaren Plan ist die Akte in wenigen Wochen startklar – rechtzeitig vor der nächsten Prüfung.

  1. Bestand aufnehmen

    Kläre, welche Unterlagen es heute gibt, wo sie liegen und welche davon unter § 8 Abs. 2 BVV fallen.

  2. Dokumentarten und Fristen festlegen

    Lege für jede Dokumentart Rechte, Aufbewahrungsfrist und Löschregel fest – am besten mit Datenschutz und Steuerberatung.

  3. Betriebsrat einbinden

    Stelle das Rechte- und Protokollkonzept früh vor und schließe eine Betriebsvereinbarung.

  4. System einrichten und anbinden

    Richte die Akte ein und verbinde sie mit der Lohnabrechnung, etwa DATEV, damit Stammdaten automatisch fließen.

  5. Altbestand übernehmen

    Scanne Papierakten strukturiert, prüfe die Qualität und bewahre Originale bis zur nächsten Betriebsprüfung auf.

  6. Abläufe digital machen

    Onboarding, Vertragsänderungen, Bescheinigungen und Einsichtsanträge laufen ab jetzt direkt über die digitale Akte.

In ELO heißt die digitale Personalakte ELO HR Personnel File. Sie bündelt alle Unterlagen eines Mitarbeitenden in einer Akte, mit Rechten pro Rolle, automatischen Fristen für Probezeit, Befristung und Aufbewahrung, Onboarding und Self-Service. Wer die Lohnabrechnung mit DATEV macht, verbindet die Akte über ELO Personnel File for DATEV mit DATEV LODAS oder DATEV Lohn und Gehalt. Stammdaten werden dann in beide Richtungen synchronisiert. Die Grundlage dafür ist die Partnerschaft von ELO for DATEV: ELO ist offizieller DATEV-Partner.

Neue Dokumente kommen über einen digitalen Posteingang in die richtige Akte, Verträge unterschreiben Mitarbeitende digital mit HEROsign. Weil die Personalakte auf derselben Plattform läuft wie Rechnungen, Verträge und E-Mails, brauchst du für alle Dokumente nur ein revisionssicheres Archiv. Genau das unterscheidet eine Plattform wie ELO von einem einfachen DMS, das nur Dateien ablegt.

DOCSHERO® ist zertifizierter ELO Business Partner und richtet die digitale Personalakte so ein, dass Rechte, Fristen und Abläufe zu deiner HR passen – auf deinen Servern oder in der HEROcloud. Wo dein Unternehmen heute steht, zeigt dir der kostenlose Digitalisierungs-Check in wenigen Minuten.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen zur digitalen Personalakte Pflicht

Wird die digitale Personalakte ab 2027 Pflicht?

Nein. Private Arbeitgeber müssen überhaupt keine Personalakte führen. Ab 1. Januar 2027 entfällt nur die Möglichkeit, sich von der elektronischen Führung bestimmter Entgeltunterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV befreien zu lassen. Diese Pflicht selbst gilt schon seit 2022.

Welche Unterlagen müssen ab 2027 elektronisch vorliegen?

Die in § 8 Abs. 2 BVV genannten Entgeltunterlagen, zum Beispiel Nachweise zur Versicherungsfreiheit, Aufenthaltstitel, Minijob-Erklärungen, die Kopie des Nachweises nach dem Nachweisgesetz, der Nachweis der Elterneigenschaft und Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz.

Was muss alles in die digitale Personalakte?

Alles, was in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht: Bewerbung, Vertrag und Nachträge, Nachweise, Bescheinigungen, Beurteilungen, Abmahnungen, Unterlagen zu Abwesenheiten und zum Austritt. Private Informationen ohne Bezug zur Arbeit gehören nicht hinein.

Welche Nachteile hat die digitale Personalakte?

Vor allem einmaligen Aufwand: Konzept, Einrichtung, Scannen des Altbestands, Schulung und Betriebsvereinbarung. Dazu kommen laufende Kosten und eine Abhängigkeit vom Anbieter. Papieroriginale bleiben zunächst nötig.

Ist die digitale Personalakte von DATEV Pflicht?

Nein. Welche Software du nutzt, entscheidest du selbst. Pflicht ist nur, die Entgeltunterlagen elektronisch zu führen. Wer mit DATEV abrechnet, kann die Personalakte zum Beispiel in ELO führen und mit ELO Personnel File for DATEV an LODAS oder Lohn und Gehalt anbinden.

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja. § 8 BVV gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe. Für Beschäftigte in privaten Haushalten gilt die Pflicht zur Führung von Entgeltunterlagen nach § 28f Abs. 1 SGB IV nicht.

Kann ich mich noch befreien lassen?

Eine Befreiung beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung ist nur bis 31. Dezember 2026 möglich. Ab 2027 gibt es keine Ausnahme mehr.

Darf ich Papieroriginale nach dem Scannen vernichten?

Originale der Entgeltunterlagen erst nach dem bestandskräftigen Abschluss der nächsten Betriebsprüfung (§ 9 Abs. 5 BVV). Kündigung, Aufhebungsvertrag und Befristungen solltest du wegen der Schriftform dauerhaft im Original aufbewahren.

Wie lange muss eine Personalakte aufbewahrt werden?

Eine einheitliche Frist gibt es nicht. Entgeltunterlagen bis zum Ablauf des Jahres nach der letzten Betriebsprüfung, das Lohnkonto bis zum Ende des sechsten Jahres nach der letzten Lohnzahlung, die übrige Akte meist drei Jahre nach dem Austritt.

Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?

Es gibt keine feste Frist. Nach dem BAG muss eine berechtigte Abmahnung erst entfernt werden, wenn sie ihre Warnfunktion verloren hat und der Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse an der Dokumentation mehr hat. Die oft genannten zwei bis drei Jahre sind nur eine Faustregel.

Wer darf die Personalakte einsehen?

Mitarbeitende ihre eigene Akte (§ 83 BetrVG), in der Praxis ohne Angabe von Gründen, auf Wunsch mit einem Betriebsratsmitglied. Im Unternehmen nur Personen, die die Daten für ihre Aufgabe brauchen.

Muss der Betriebsrat zustimmen?

Ja, wenn es einen Betriebsrat gibt. Eine digitale Personalakte ist in der Regel objektiv geeignet, Verhalten oder Leistung zu überwachen, und damit nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

Was passiert, wenn die Unterlagen bei der Prüfung fehlen?

Kann der Prüfer die Beiträge wegen fehlender Unterlagen nicht personenbezogen feststellen, darf er sie nach § 28f Abs. 2 SGB IV auf Grundlage der Lohnsumme festsetzen. Das führt oft zu Nachzahlungen.

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